Konzernsteuerrecht
Ein eigenständiges Recht für die Besteuerung von Konzernen im geltenden deutschen Steuerrecht gibt es nicht. Wir zeigen unseren Mandanten die besonderen Möglichkeiten auf, die Ihrem Unternehmen im Rahmen der Organschaft eingeräumt werden – beim Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht. Wir begleiten Sie bei allen betrieblichen Maßnahmen der steuerlichen Konzernstrukturierung, wie z.B. der Errichtung von Holding- und Trägerstrukturen. Dazu übernehmen wir die Prüfung und Begleitung der steueroptimierten Anpassungen. Die Optimierung der Konzernsteuerquote mithilfe von Ergebnisabführungsverträgen rundet unser Service-Portfolio für Sie ab.
Konzernsteuerrecht – unser Leitungsspektrum:
- Steuerliche Begleitung bei Errichtung von Holding- und Trägerstrukturen und anderen betrieblichen Maßnahmen der steuerlichen Konzernstrukturierungen
- Prüfung und Begleitung steueroptimierter Anpassungen von betriebswirtschaftlich zielorientierten Konzernstrukturen
- Optimierung der Konzernsteuerquote mittels Ergebnisabführungsverträgen