Transaktionsstreitigkeiten (Post M&A-Litigation)
In unsicheren Zeiten nehmen die Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen sogar bei small cap- und mid cap-Transaktionen zu. Nicht selten beginnen unmittelbar nach dem Closing Dinner sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite erste Diskussionen mit dem Ziel, das Transaktionsergebnis nachträglich zu korrigieren. Ob es sich nun um Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kaufpreisanpassungsklauseln, Garantieverletzungen, Freistellungen oder Bewertungsfragen handelt – das schlagkräftige Team von BERGEMANN SCHÖNHERR & PARTNER steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite und sichert eine optimale strategische Ausgangsposition. Für uns stellt die Begleitung bei Transaktionsstreitigkeiten ein selbstständiges Beratungsfeld dar, in dem Sie von der Vernetzung der Disziplinen unserer Kanzlei profitieren. Auch bei Transaktionen, in denen wir nicht beratend tätig waren, können wir, immer frei von Interessenskonflikten, mit unserer Litigation Expertise für unsere Mandanten punkten.
Transaktionsstreitigkeiten (Post M&A-Litigation) – unser Leistungsspektrum:
- Gründliche und unabhängige Analyse der Sach- und Rechtslage bei Unternehmenskaufverträgen
- Aus Käufersicht zeigen wir Ihnen mögliche Optionen zur Durchsetzung Ihrer Interessen auf
- Aus Verkäufersicht legen wir gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie fest und vermeiden mit einer klaren Kommunikationsstrategie ungerechtfertigte Beschuldigungen
- Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen den Streit vor Schiedsgerichten oder staatlichen Gerichten forensisch auf