Gesetzgeber ändert Zivil-, Insolvenz-, Umwandlungs- und Strafverfahrensrecht

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Der Bundestag hat am 25.03.2020  wegen der Coronakrise das Zivil-, Insolvenz-, Umwandlungsrecht und Strafverfahrensrecht geändert. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat am Freitag, den 27.03.2020, auch den Bundesrat passiert.

 

Folgende Änderungen ergeben sich:

  • Stundung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Kündigungsausschluss bei Mietverträgen
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Lockerung der Geschäftsführerhaftung
  • Änderung der Rückwirkungsfrist im Umwandlungsrecht
  • Virtuelle Hauptversammlung
  • Ausweitung der Unterbrechungszeiträume bei Strafverfahren

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Den Wortlaut des Gesetzes samt Begründung finden Sie hier.

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