BMF veröffentlicht Neufassung des BMF-Schreibens zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer

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Am 26.10.2020 hat das Bundesfinanzministerium die Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 503), nach Einfügung des § 3 Nummer 11a in das Einkommensteuergesetz mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), veröffentlicht. Die Neufassung betrifft die Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.

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