BMF: Herabsetzungen von Vorauszahlungen für 2019 möglich
Aufgrund der Corona-Krise erwarten viele Steuerpflichtige für 2020 einen Verlust. Dieser kann steuerlich bereits jetzt für eine Rückzahlung von Vorauszahlungen für 2019 genutzt werden. Dies teilt das BMF mit Schreiben vom 24.04.2020 mit. Den kompletten Wortlaut der Verlautbarung finden Sie hier.