Bayerischer Schutzschirm – Antragsformular

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Härtefallfonds Corona – Bayerischer Schutzschirm

Die Bayerische Staatsregierung wird ein Soforthilfeprogramm einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

  • Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern mit einer Betriebsstätte in Bayern gestellt werden.
  • Höhe der Soforthilfe: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.
  • Beantragung: Das Formular für die Soforthilfe aus dem Bayerischen Schutzschirm mit der Bezeichnung „Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie („Soforthilfe Corona“) – Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe“ ist am 17.03.per Pressemitteilung veröffentlicht worden. Das Formular können Sie hier als download herunterladen.

 

Weitere Informationen und FAQ insbesondere unter:

www.stmwi.bayern.de/coronavirus

www.bayern.de

Ansprechpartner:

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