BMF: Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis EUR 1.500

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Das BMF hat mit heutigem Schreiben  festgehalten, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren können. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.

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