Gesetzgeber ändert Zivil-, Insolvenz-, Umwandlungs- und Strafverfahrensrecht
Der Bundestag hat am 25.03.2020 wegen der Coronakrise das Zivil-, Insolvenz-, Umwandlungsrecht und Strafverfahrensrecht geändert. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat am Freitag, den 27.03.2020, auch den Bundesrat passiert.
Folgende Änderungen ergeben sich:
- Stundung von Verbraucherdarlehensverträgen
- Kündigungsausschluss bei Mietverträgen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Lockerung der Geschäftsführerhaftung
- Änderung der Rückwirkungsfrist im Umwandlungsrecht
- Virtuelle Hauptversammlung
- Ausweitung der Unterbrechungszeiträume bei Strafverfahren
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Den Wortlaut des Gesetzes samt Begründung finden Sie hier.