Bayerischer Schutzschirm – Antragsformular
Härtefallfonds Corona – Bayerischer Schutzschirm
Die Bayerische Staatsregierung wird ein Soforthilfeprogramm einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.
- Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern mit einer Betriebsstätte in Bayern gestellt werden.
- Höhe der Soforthilfe: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.
- Beantragung: Das Formular für die Soforthilfe aus dem Bayerischen Schutzschirm mit der Bezeichnung “Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (“Soforthilfe Corona”) – Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe” ist am 17.03.per Pressemitteilung veröffentlicht worden. Das Formular können Sie hier als download herunterladen.
Weitere Informationen und FAQ insbesondere unter: