BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Das Bundesfinanzministerium hat mit heutigem Tage zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen begünstigende Verwaltungsregelungen Stellung genommen.
Sie gelten für die genannten Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.
Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.