BMF veröffentlicht Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.20201 ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.